Augsburg. Alleinerziehende Vollzeitbeschäftigte, die den Mindestlohn bekommen, haben offenbar oftmals weniger Geld zur Verfügung als mit Hartz IV. Das berichtete die »Augsburger Allgemeine«. Sie berief sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Eine Vollzeitstelle zum derzeitigen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde bringt demnach bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden einen Bruttoverdienst von 1338,62 Euro im Monat. Ein Betroffener mit einem Kind unter sechs Jahren könne dabei maximal 336 Euro pro Monat für die Miete ausgeben, um nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, zitierte die Zeitung aus den Angaben der Bundesregierung. Mehr als 90 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften habe aber Anspruch auf die Übernahme höherer Wohnkosten, heißt es weiter. Im Bundesdurchschnitt stünden alleinerziehenden Hartz-IV-Betroffene 538 Euro im Monat für Unterkunft und Heizung zu.
Nach den Berechnungen der Bundesregierung müsste ein bedarfsdeckendes Stundenentgelt im Bundesschnitt bei knapp elf Euro liegen, berichtete die Zeitung. In mehr als der Hälfte der 401 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland müsste der Mindestlohn demnach über zehn Euro liegen, in 20 Städten und Kreisen mit besonders hohen Mieten sogar über zwölf Euro.
Die Abgeordnete Susanne Ferschl (LINKE) forderte, Unternehmer müssten »endlich einen angemessenen Preis für die von ihnen eingekaufte Ware Arbeit bezahlen«. Andernfalls werde der Mindestlohn zur »Armutsfalle«, sagte sie der »Augsburger Allgemeinen«. Der Mindestlohn müsse auf mindestens zwölf Euro steigen.
Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro, ein Jahr später auf 9,35 Euro. Zuletzt hatten unter anderem auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und weitere SPD-Politiker gefordert, die Lohnuntergrenze in Richtung zwölf Euro pro Stunde zu verschieben. Die Linkspartei fordert schon länger eine Anhebung des Mindestlohns auf diesen Betrag. AFP/nd