Zuzahlung bei Rezepten: Höhere Freibeträge deckeln die Belastungsgrenzen
Gesundheit
Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar 2019 den Geldbeutel bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können dann für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5607 Euro (bisher 5481 Euro) abgezogen werden.
Der Kinderfreibetrag wird von bisher 7428 Euro auf 7620 Euro für jedes Kind angehoben. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60 000 Euro brutto im Jahr 2019 bedeutet das ein zu berücksichtigendes Familieneinkommen von 39 153 (Freibetrag Ehepartner von 5607 Euro un...
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