Speyer. Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des in Speyer lebenden türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter in dem Urteil vom Donnerstag. Der Mann hatte sich gegen seine Abschiebung vor dem Gericht gewehrt. Die Richter unterstrichen zudem, dass Staaten bei der Entscheidung, welche Ausländer auf ihrem Staatsgebiet leben dürfen, eine große Eigenständigkeit genießen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1108560.straftaeter-darf-abgeschoben-werden.html