München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage des Bundes Naturschutz (BN) zum Rückbau des Atomkraftwerks Isar I abgewiesen. Der BN bedauerte das Urteil und will es anfechten. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte, mit dem Urteil sei für rechtliche Klarheit gesorgt. Er betonte: »Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität.« Dies gelte beim Betrieb eines Atomkraftwerks ebenso wie bei einem Rückbau. Der BN hatte gegen die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau der Anlage geklagt. Er befürwortet zwar einen Rückbau, sieht jedoch viele Fragen der Sicherheit ungeklärt. Der Atommeiler war von 1979 bis 2011 in Betrieb, mit dem Rückbau ist bereits begonnen worden. BN-Vorsitzender Richard Mergner sagte, ein Rückbau bei gleichzeitigem Vorhandensein hochgefährlicher Brennelemente im Nasslager könne nicht hingenommen werden. dpa/nd