Saarbrücken. Zivilverfahren können am Landgericht Saarbrücken ab sofort auch auf Französisch verhandelt werden. Möglich machen dies französischsprachige Kammern, die zu Jahresbeginn eingerichtet wurden: eine für Handelssachen und eine vor allem für grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten, so das Justizministerium. Französischsprachige Richter könnten Verhandlungen auf Französisch führen, wenn dies Wunsch beider Parteien sei. »Die Möglichkeit, am Landgericht Saarbrücken auf Französisch zu verhandeln, stellt damit für das Land ein weiteres Alleinstellungsmerkmal dar«, sagte Saarlands Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU). dpa/nd
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