Kürzen am Minimum?

Hartz-IV-Sanktionen vor dem Verfassungsgericht

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Am 15. Januar ist es endlich so weit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird zur Frage beraten, ob es verfassungsrechtlich gedeckt ist, wenn Jobcenter den Hartz-IV-Satz wegen Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht oder Meldeauflagen kürzen.

Seit die Sozial- und Arbeitslosenhilfe durch die rot-grüne Koalition 2005 zu Hartz IV zusammengelegt wurden, gilt: Wer nicht genügend spurt, beispielsweise ein Jobangebot nicht annimmt oder eine Maßnahme vorzeitig abbricht, dem kann der Regelsatz gekürzt werden. Dieser ist ohnehin sehr niedrig angesetzt und liegt derzeit bei 424 Euro. Konkret werden bei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.