Kürzen am Minimum?
Hartz-IV-Sanktionen vor dem Verfassungsgericht
Am 15. Januar ist es endlich so weit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird zur Frage beraten, ob es verfassungsrechtlich gedeckt ist, wenn Jobcenter den Hartz-IV-Satz wegen Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht oder Meldeauflagen kürzen.
Seit die Sozial- und Arbeitslosenhilfe durch die rot-grüne Koalition 2005 zu Hartz IV zusammengelegt wurden, gilt: Wer nicht genügend spurt, beispielsweise ein Jobangebot nicht annimmt oder eine Maßnahme vorzeitig abbricht, dem kann der Regelsatz gekürzt werden. Dieser ist ohnehin sehr niedrig angesetzt und liegt derzeit bei 424 Euro. Konkret werden bei...
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