Karlsruhe. Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung auf. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe. Das Landgericht Bochum muss den Fall nun vor einer anderen Strafkammer von vorn verhandeln. Mauss steht vor Gericht, weil er aus einem für seine Missionen eingerichteten millionenschweren Treuhandfonds auch Wertpapiergeschäfte finanzierte. Die Erträge von über 35 Millionen Euro verschwieg er dem Finanzamt, obwohl das mehrfach zwischen Stiftungen und Konten hin und her transferierte Geld aus dem Fonds laut Bochumer Urteil von 2017 nach und nach sein Privatvermögen geworden war. dpa/nd