Rotstift beim Existenzminimum
SPD-Minister rechtfertigt Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
Berlin. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat eines der wichtigsten Verfahren der vergangenen Jahre rund um das Hartz-IV-System begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob von Jobcentern verhängte Sanktionen gegen das menschenwürdige Existenzminimum und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen. So kann das ALG II für jeweils drei Monate um 10, 30, 60 oder gar 100 Prozent gekürzt werden, wenn die Empfänger gegen bestimmte Pflichten verstoßen.
Die Anwältin des Klägers, Susanne Böhme, sagte in der mündlichen Verhandlung am ...
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