Köln. Zum Schutz vor Terroranschlägen dürfen Lastwagen zum Karneval nicht in die Kölner Innenstadt fahren. Die Fahrverbote gelten an drei Tagen für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. Die Regelung betrifft Weiberfastnacht (28. Februar), den Karnevalssonntag (3. März) und den Rosenmontag. Schon in den vergangenen Jahren hatte es diese Sicherheitsvorkehrungen gegeben. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1111727.fahrverbote-fuer-lkw-zum-karneval-in-koeln.html