Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt in seinem Ministerium prüfen, welche Konsequenzen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. »Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen. Sie wird öfters an uns herangetragen«, sagte Seehofer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
»Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen.« Diese Prüfung solle spätestens in einigen Wochen abgeschlossen sein, sagte der Innenminister.
Seehofer hob hervor, dass die Prüfung von politischen Aktivitäten durch Beamte und Staatsbedienstete für alle Richtungen gelten solle, sowohl »für Rechts- wie für Linksradikale«.
Die Entscheidung seines Hauses, sich noch einmal mit der Rechtslage und den Verpflichtungen der Staatsbediensteten zu befassen, sei zudem unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Partei als »Prüffall« einzustufen.
Genauer hinschauen will der Geheimdienst beim völkisch nationalistischen »Flügel« der AfD und bei der Jungen Alternative. Beide wurden als »Verdachtsfall« eingestuft[1]. Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn seiner Auffassung nach »hinreichend gewichtige Anhaltspunkte« dafür vorliegen, »dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt«. Agenturen/nd