Das Europäische Parlament hat am Donnerstag zum ersten Mal in seiner Geschichte eine Resolution über die Rechte von intersexuellen Menschen angenommen. Sie fordert unter anderem das Verbot normangleichender Genitaloperationen im Kindesalter. Ein solches Verbot ist bisher nur in Malta und Portugal in Kraft.
Laut einer Studie der Humboldt-Universität zu Berlin werden in Deutschland durchschnittlich etwa 2000 solcher Operationen pro Jahr an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Zwischen 2012 und 2016 - der Zeitraum, aus dem die Zahlen stammen - gab es sogar einen leichten Anstieg. Damit werden 21 Prozent der Kinder operiert, bei denen biologisch nicht zu hundert Prozent eindeutige Geschlechtsmerkmale diagnostiziert werden.
»Genitalverstümmelung intersexueller Kinder kann lebenslange Konsequenzen nach sich ziehen, so wie psychisches Trauma oder physische Beeinträchtigungen«, heißt es in der Resolution. Medizinisch seien die Operationen meist nicht notwendig und könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, mit vollem Einverständnis der Betroffenen.
Ebenfalls am Donnerstag legte das Familienministerium Rheinland-Pfalz zwei Ratgeber zu intersexuellen Kindern vor, die sich an Eltern und Jugendeinrichtungen richten. Es sei ein »Skandal, dass in Deutschland noch immer kleine Babys eines Teils ihrer Geschlechtsorgane durch Operationen beraubt werden, nur weil sie nicht eindeutig Mädchen oder Junge sind«, sagte Familienministerin Anne Spiegel.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die umstrittenen Operationen zu verbieten, sofern sie nicht medizinisch notwendig sind. Wann und ob ein entsprechendes Gesetz kommt, ist fragwürdig. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, erklärte die Bundesregierung am Mittwoch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
Die Resolution ruft die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls dazu auf, flexible und selbstbestimmte Geschlechtsintragungen ins Geburtenregister zu ermöglichen. Forschung zu Intersexualität solle in Zukunft aus soziologischer und menschenrechtlicher Perspektive anstatt aus rein medizinischer geschehen. Außerdem wird die EU-Kommission dazu aufgerufen, ihre Gelder nicht in medizinische Forschungsprojekte zu investieren, welche die Menschenrechte von intersexuellen Menschen missachteten.
Die Resolution des Europäischen Parlaments ist nicht rechtlich bindend, sondern eine reine Empfehlung an die EU-Kommission und an die Regierungen der Mitgliedsstaaten.