Die Stadt Suhl darf von ihren Gästen vorerst keinen Kurbeitrag mehr erheben. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die entsprechende Satzung für unwirksam erklärt, wie ein Gerichtssprecher nach dem Urteil vom 1. Januar 2019 (Az. 4 N 75/15) erklärte. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil ein Einspruchsverfahren angekündigt wurde.
Touristen mussten in Suhl seit 2014 eine Kurtaxe in Höhe von 2 Euro pro Nacht bezahlen. Für Touristen galt sie ab der ersten Nacht, für Dienstreisende ab der zweiten Übernachtung. Dagegen hatte ein Suhler Hotel geklagt. Dessen Geschäftsführer argumentierte, dass diese Regelung zu unscharf sei. Seine Mitarbeiter hätten einen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben müssen, um herauszufinden, warum jeder einzelne Hotelgast angereist sei. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113630.gericht-kippt-zahlung-von-kurtaxe-in-suhl.html