Die Politik betont die Bedeutung des Artenschutzes immer nur so lange, wie ökonomische Interessen nicht allzu sehr betroffen sind. Setzt sich Umweltministerin Svenja Schulze mit ihrer »Lex Wolf« durch, ist absehbar, dass Isegrim in Zukunft sehr viel öfter ins Schussfeld der Jägerschaft gerät.
Künftig soll die Tötung des streng geschützten Wolfes bereits dann erlaubt sein[1], wenn ein Tier »ernste landwirtschaftliche Schäden« anrichtet, statt wie bisher einen »erheblichen Schaden«. Der tödliche Unterschied liegt im Detail: Bisher haben Gerichte den Abschuss einzelner Tiere nur dann erlaubt, wenn die bei Schafhaltern anfallenden Verluste für diese existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Wobei existenzsichernd das richtige Stichwort ist: Anstatt Wölfe verstärkt vor die Flinte zu nehmen, könnten Schäfer auch die Sicherheitsmaßnahmen für ihre Herden erhöhen.
Dass sie dies oft nur unzureichend tun, hat ökonomische Gründe. Wirtschaftlich lohnt sich die Schäferei hierzulande nicht. Wolle aus Deutschland ist auf dem Weltmarkt seit Jahrzehnten nicht mehr konkurrenzfähig, die Löhne in der Branche sind niedrig. Die gesellschaftliche Debatte müsste sich deshalb darum drehen, ob wir ein altes, landwirtschaftliches Kulturgut bewahren wollen. Bejahen wir das, braucht es mehr Unterstützung für Schäfer. Anders lassen sich Artenschutz und Landwirtschaft nicht in Einklang bringen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1113653.lex-wolf-nicht-zum-abschuss-freigeben.html