Karlsruhe. Die AfD ist mit ihren Eilanträgen gegen die Änderung der Parteienfinanzierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte diese in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab (2 BvQ 91/18). Die Bundestagsfraktion der rechten Partei hatte erreichen wollen, dass das Gesetz mithilfe einer einstweiligen Anordnung durch die obersten Richter zunächst nicht angewendet wird. Sie hält die Gesetzesänderung vom Juli vergangenen Jahres für verfassungswidrig, weil sie daran aus ihrer Sicht nicht ausreichend beteiligt war. dpa/nd
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