Düsseldorf. Harald Naegeli, der »Sprayer von Zürich«, muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde vom Düsseldorfer Amtsgericht gegen Geldauflagen eingestellt. Der 79-Jährige muss zur Wiedergutmachung des Schadens an die Hauseigentümer fast 800 Euro und 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Zuvor hatte Naegeli zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht ist dies keine Sachbeschädigung. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1115920.sprayer-muss-fuer-flamingo-graffiti-zahlen.html