Leipzig. Cannabis-Konsumenten, die zum ersten Mal unter Drogeneinfluss beim Autofahren erwischt werden, darf nicht sofort der Führerschein entzogen werden. Stattdessen müssen die Behörden zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten (»Idiotentest«) einholen, das die Zweifel an der Fahreignung bestätigt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Ähnliche ist dies auch bei Alkoholtrinkern geregelt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116621.fuehrerschein-nicht-gleich-weg-bei-cannabis-konsum.html