nd-aktuell.de / 17.04.2019 / Ratgeber / Seite 19

+++ Zahlen & Fakten +++

Väter machen mehr Überstunden

Flexible Arbeitszeiten führen in der Regel zu längeren Arbeitszeiten im Job. Bei Vätern ist dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Müttern. Bei Müttern mit flexiblen Arbeitszeiten kommt hinzu, dass sie außerdem im Schnitt mehr Zeit für die Kinder aufwenden.

Frauen und Männer mit Kindern nutzten flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich. Bei Vätern führten sie vor allem zu vielen Überstunden, während Mütter ihr Arbeitspensum für die Firma nur geringfügig erhöhten, sich vor allem aber deutlich mehr Zeit für die Betreuung der Kinder nähmen. Dabei fördere das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern.

Jeder sechste Bewerber für eine Pflegestelle erhält einen Vertrag

Die Nachfrage nach Pflegefachkräften ist laut einer Analyse des Jobportals Stepstone in den vergangenen Jahren um fast 160 Prozent gestiegen. In den Stellenanzeigen auf den relevanten Print- und Online-Plattformen werde seit 2012 besonders intensiv nach Personal für die Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege gesucht, so die Jobbörse. Die durchschnittlichen Einstellungsquote bei Alten- und Krankenpflegern liegt den Angaben zufolge bei 16 Prozent. Bei Marketingexperten seien es etwa zwei Prozent.

Die Nachfrage beeinflusse aber anders als in den meisten anderen Berufsgruppen kaum die Entlohnung: Die Durchschnittsgehälter würden kaum steigen. Pflegefachkräfte verdienten aktuell in Vollzeit im Schnitt 39 196 Euro im Jahr. Das sind knapp 19 000 weniger als der Durchschnitt aller Fach- und Führungskräfte.

Homeoffice-Regeln vertraglich festlegen

Arbeitnehmer sollten Regeln für die Arbeit im Homeoffice in einem Vertrag mit ihrem Arbeitgeber festhalten. Das vermeidet Streit mit dem Arbeitgeber. Darauf verweist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In einer solchen Vereinbarung können die Beteiligten zum Beispiel festlegen, welche Technik der Arbeitnehmer im Homeoffice benötigt und wer für die Kosten aufkommt.

Nutzt der Angestellte auf Verlangen seines Arbeitgebers die eigene Wohnung für Telearbeit, hat er eventuell Anspruch auf Aufwandsersatz. Weitere vertragliche Aspekte der Telearbeit können der Umgang mit technischen Störungen, Regelungen zum Datenschutz oder die Pflichten im Krankheitsfall sein.

Für Podologen Zugang zum Heilpraktikerberuf

In Thüringen bekommen Podologen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Weimar Zugang zum Heilpraktikerberuf, wobei sich die Heilbehandlung auf den Fuß beschränkt. Das Land muss nun eine entsprechende Prüfungsordnung erlassen und die Prüfungen zur Heilpraktikertätigkeit abnehmen. Agenturen/nd