Köthen. Das Urteil im Köthen-Prozess ist rechtskräftig. Die beiden Angeklagten hätten ihre Revisionen zurückgenommen, teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit. Die Männer haben nach Überzeugung des Gerichts einen herzkranken 22-jährigen Mann im September 2018 zunächst geschubst und den am Boden liegenden Mann dann getreten. Als Todesursache stellten Rechtsmediziner einen plötzlichen Herztod fest.
Die beiden 17 und 19 Jahre alten Afghanen wurden unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Bei dem Älteren wurde eine andere Straftat mit einbezogen. Er muss zudem wegen seiner Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsanstalt.
Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Es gab extrem rechte Demonstrationen und Gegenproteste. Auch nach dem Urteil war es erneut zu Protesten in der Stadt gekommen. dpa/nd
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