Die Zahl der Azubis, die vom Staat Zuschüsse bekommen, weil sie alleine wohnen, ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bekamen 2009 noch 119 000 Azubis in der Erstausbildung Geld vom Staat als Berufsausbildungsbeihilfe. 2018 waren es nur noch rund 56 000. Zur Zeit liegt der Höchstbetrag bei 622, ab August 2019 soll er erhöht werden.
Wer einen Minijob annimmt, darf höchstens bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Auf das Jahr umgerechnet liegt die Verdienstgrenze bei Minijobs bei 5400 Euro. Für die Minijobber ist es zudem wichtig zu wissen: Auch einmalige Zahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen zu ihrem Verdienst.
Hinsichtlich der Steuer ist zu berücksichtigen: Grundsätzlich muss der Lohn aus dem Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden - vorausgesetzt, der Minijobber wählt die Pauschalversteuerung. Darauf verweist die Bundessteuerberaterkammer. Denn dann ist die Steuer bereits mit zwei Prozent abgegolten. Alternativ können sich Minijobber für die individuelle Besteuerung entscheiden. Dann hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von der jeweiligen Steuerklasse des Minijobbers ab.
Ob eine kleine Verschönerung am Handgelenk oder eine großflächige Zeichnung über den gesamten Arm - mancher Arbeitgeber sieht Tätowierungen nicht gerne. Aber darf der Arbeitgeber bei der Körperkunst seiner Angestellten mitreden?
»In der Regel geht das den Arbeitgeber nichts an«, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen stünden in der Regel über dem Interesse des Arbeitgebers. Anders sieht es nur aus, wenn ein Arbeitgeber beweisen kann, dass sich das Tattoo »schädigend auf den Betriebsablauf« auswirkt. Dann darf er etwa verlangen, dass eine tätowierte Mitarbeiterin mit einer Bluse das Tattoo verdeckt. Das gelte etwa, wenn keine Kunden mehr kommen, weil Angestellte tätowiert sind.
Psychische Erkrankungen sorgen weiterhin für die längsten Fehlzeiten von Arbeitnehmern. Das geht aus einer Untersuchung der Bundespsychotherapeutenkammer hervor. Für die Studie wurden Daten der großen gesetzlichen Krankenkassen zu den betrieblichen Fehlzeiten ausgewertet. Kritisiert werden die »monatelangen Wartezeiten« auf eine Behandlung, wodurch sich psychische Erkrankungen verschlimmerten oder chronisch würden.
Mit rund 35 Tagen sind psychisch erkrankte Arbeitnehmer deutlich länger krankgeschrieben als Erwerbstätige mit körperlichen Erkrankungen. Dieser Unterschied nahm demnach in den vergangenen Jahren erheblich zu: Fielen Arbeitnehmer, die etwa an einer Depression oder Angststörung litten, im Jahr 2000 bereits mindestens eine Woche länger aus als körperlich Kranke, verdreifachte sich dieser Unterschied bis zum Jahr 2017 nahezu.
Sogenannte Soft Skills sollten Bewerber mit eigenen Worten beschreiben. Verlangt ein Job nach Stressresistenz kann man im Anschreiben etwa erwähnen, auch unter Druck fehlerfrei zu arbeiten. Das wirkt besser, als nur die Anforderungen der Ausschreibung nachzuplappern. Agenturen/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122604.zahlen-fakten.html