Arbeiten beide Elternteile, müssen sie mit ihrem Urlaub insgesamt 13 Wochen Schulferien im Jahr abdecken. Bei manchen Familien helfen Oma und Opa. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Betreuungsangebote von Städten, Jugendeinrichtungen oder privaten Anbietern, um seine Kindergarten- oder Grundschulkinder in den Ferien zu beschäftigen.
Doch oftmals decken diese die Arbeitszeiten der Eltern nicht vollständig ab. Liegt die Abholzeit beispielsweise vor Dienstschluss, wird es kompliziert. Hier kann eine privat organisierte Kinderbetreuung die Lösung sein. Sie ist sogar steuerlich absetzbar.
Ohne wochenlanges Suchen finden Familien heutzutage geeignete Hilfen über das Internet, zum Beispiel bei der Plattformen wie Yoopies, die in 19 europäischen Ländern Kinderbetreuung vermittelt. Der Vorteil gegenüber einer Suche im privaten Umfeld: Eltern können gezielt nach den benötigten Qualifikationen des Babysitters filtern und ihn per Knopfdruck kontaktieren.
Was viele nicht wissen, erklärt Cornelia Aburahma, Leiterin für den deutschsprachigen Raum bei Yoopies: »Wer seine Kinderbetreuung so bucht, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Familien haben die Möglichkeit, zwei Drittel davon bis zu 4000 Euro im Jahr pro Kind geltend zu machen.« Das gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Voraussetzung dafür ist eine Rechnung über die Kosten. Die wird bei Buchung über Yoopies automatisch für die Steuererklärung erstellt.
Bezahlen die Eltern dem auf Yoopies ausgewählten Babysitter 10 Euro pro Stunde, belaufen sich die effektiven Kosten nach 66 Prozent Steuerabzug am Ende des Jahres bei einem Kind auf etwa 3 Euro pro Stunde. Eine Investition, die beiden Seiten in der komplizierten Ferienzeit hilft: dem Kind und den Eltern. Yoopies/nd
Weitere Informationen unter www.yoopies.de[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1122884.was-ist-steuerlich-absetzbar.html