nd-aktuell.de / 04.09.2019 / Ratgeber / Seite 18

AOK will Behandlungspflege in WGs nicht bezahlen

Die AOK will Pflegebedürftigen in betreuten Wohngemeinschaften die Kosten für Behandlungspflege nicht zahlen. Sie sollen selbst für das Verbinden von Wunden und die Medikamentengabe aufkommen. Darüber informierte der Gemeinde- und Wohltätigkeitsverein Cadolzburg im Landkreis Fürth.

Bis zum vergangenen Herbst habe es bei der Abrechnung für die Kosten der Behandlungspflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, in denen überwiegend Demenzkranke leben, keine Probleme gegeben. 250 bis 1250 Euro fallen pro Patient im Monat für die Versorgung durch examinierte Pflegekräfte an. Doch seit Ende 2018 weigert sich die AOK, fortan für die Kosten aufzukommen. Bis heute hat sich daran nichts geändert.

AOK-Pressesprecher Steffen Habit: »Da die Pflegeversicherung in ambulanten Wohngemeinschaften Präsenzkräfte bezuschusst, gehen wir davon aus, dass diese auch einfachste Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege - wie etwa Medikamentenabgabe - zu übernehmen haben.« epd/nd