nd-aktuell.de / 11.03.2020 / Ratgeber / Seite 22

Reform des Elterngelds

Das Elterngeld soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums reformiert werden. Es soll künftig noch mehr auf Partnerschaftlichkeit zwischen Müttern und Vätern ausgerichtet sein. Erfahrungsgemäß bleiben deutlich mehr Mütter als Väter länger für die Kinderbetreuung zu Hause.

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld soll gesenkt werden. Paare, deren Jahreseinkommen bei mehr als 300 000 Euro liegt, sollen die Familienleistung nicht mehr erhalten. Bislang entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Paares pro Jahr mehr als 500 000 Euro beträgt. Die Begründung: Bei einem derart hohen Einkommen sei davon auszugehen, »dass das Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist«. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 250 000 Euro und soll bestehen bleiben.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen, und zwar mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat. Es wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent des vorherigen Einkommens, andere bis zu 100 Prozent.

Die Flexibilität für Eltern soll weiter erhöhen werden. Dem Entwurf zufolge soll künftig unter anderem die Zahl möglicher Arbeitsstunden beim ElterngeldPlus von 30 auf 32 pro Woche angehoben werden.

Familien in besonderen Situationen sollen stärker unterstützen werden. So sollen Eltern nach Frühgeburten einen Monat lang länger Elterngeld erhalten. Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften sollen wie Nicht-Selbstständige behandelt werden können. Die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-II-Bezüge bleibe bestehen. epd/nd