Berlin. Jenseits des nun gestarteten »KfW-Sonderprogramms 2020« hat die Bundesregierung am Montag weitere Maßnahmen beschlossen.
Kleine Firmen: Soloselbstständige, Musiker, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, sollen auf unbürokratische Weise direkte Finanzspitzen erhalten - 9000 bis 15 000 Euro für drei Monate.
Größere Unternehmen: Diese sollen notfalls mittels vorübergehender Verstaatlichung vor der Pleite oder einem Aufkauf durch einen ausländischen Konkurrenten gerettet werden. Die Bundesregierung will ihnen milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen.
Kurzarbeit: Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.
Schutz von Mietern: Kündigung durch den Wohnungseigentümer soll verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden vom 1. April bis 30. September 2020.
Gesamtkosten: Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von 122,8 Milliarden Euro allein in diesem Jahr. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern rein. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134642.schutzschirm-der-regierung.html