Im Dezember 2017 fielen zahlreiche Ryanair-Flüge aus, weil die deutschen Piloten der Fluggesellschaft für bessere Arbeitsbedingungen streikten. Passagiere, die von diesen Flugausfällen betroffen waren, haben gemäß der EU-Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die irische Billig-Airline weigert sich jedoch, ihre Kunden rechtmäßig zu entschädigen.
In dem konkreten Fall geht es um einen Reisenden, dessen Flug von Bari nach Düsseldorf am 22. Dezember 2017 aufgrund der Pilotenstreiks gestrichen wurde. Daraufhin forderte dieser Ryanair mit Hilfe von AirHelp dazu auf, ihn gemäß der EU-Gesetzgebung mit 250 Euro zu entschädigen. Die Airline selbst gibt an, dass Personalstreiks außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline von ihrer Entschädigungspflicht befreien würde.
»Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im April 2018, dass Airlines selbst bei unangekündigten Personalstreiks dazu in der Lage sein sollten, ihren Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Demnach sind solche Streiks nicht als sogenannte außergewöhnliche Umstände aufzufassen, die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen auszuzahlen«, so Christian Leininger, Rechtsanwalt von AirHelp. Einzig das Landgericht (LG) Kleve folgte der Argumentation von Ryanair, ließ jedoch die Möglichkeit zu, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Diese Option wird AirHelp nutzen, um den Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu bringen. »Es ist unverständlich, wieso die betroffenen Fluggäste die Folgen eines Arbeitskampfes zwischen einer Airline und ihrem Personal zu spüren bekommen sollten, ohne dafür entschädigt zu werden. In diese Richtung urteilten unter anderem die Landgerichte Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Landshut, Bremen, Bad Kreuznach und Berlin«, erklärt Christian Leininger. »Gleichzeitig bietet dieses Urteil für uns die Möglichkeit, in der Sache in Deutschland für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden die Entscheidung nämlich anfechten und vor die oberste juristische Instanz in Deutschland, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ziehen.«
Eine Entscheidung des BGH wird für sämtliche deutsche Gerichte bindend sein. Ein BGH-Urteil könnte noch in diesem Jahr folgen. »Passagiere, die ähnliche Erfahrungen mit Ryanair oder einer anderen Airline gemacht haben, raten wir unbedingt dazu, nicht aufzugeben. Wir von AirHelp unterstützen Reisende dabei komplett risikofrei und ziehen - wenn nötig - sogar vor Gericht für sie.«
Zur Erinnerung: Flugausfälle und Flugverspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, und zwar bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Auf www.airhelp.com/de[1] können Passagiere kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und diesen Anspruch auch durchsetzen lassen. Außergewöhnliche Umstände, auf die die jeweilige Airline keinen Einfluss hat, bewirken, dass die verantwortliche Fluggesellschaft von ihrer Kompensationspflicht befreit wird. Dazu zählen unter anderem Unwetter oder medizinische Notfälle. AirHelp/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1134956.airhelp-klagt-gegen-ryanair.html