»Wir haben nie eine Einladung bekommen«, erklärt Susanna Raab vom Bündnis »Deutsche Wohnen & Co enteignen« gegenüber »nd«. Dabei hatte sich Rot-Rot-Grün Ende Februar darauf verständigt, innerhalb von vier Wochen das Gespräch mit den Initiator*innen des Volksbegehrens zu suchen. Man habe lediglich aus Medienberichten von dem Gesprächsangebot erfahren, berichtet Raab. Das Volksbegehren wird nun seit einem Dreivierteljahr von der Innenverwaltung rechtlich geprüft.
Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus, beteuert, man sei fest entschlossen, nach Ostern ein Treffen zu realisieren. »Es kann ja nicht sein, dass sich das jetzt noch ewig hinzieht.« Ende Februar hatte es aus der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) geheißen, die Prüfung sei abgeschlossen und werde nun senatsintern abgestimmt. Der Initiative wurde jedoch erklärt, diese Aussage könne »mit Blick auf den aktuellen Verfahrensstand« missverstanden werden. Die Zulässigkeitsprüfung sei zwar vorläufig abgeschlossen, müsse aber noch innerhalb der Innenverwaltung abgestimmt werden, bevor sie dem Senat vorgestellt werde, begründet Sprecher Martin Pallgen auf nd-Anfrage. Diese werfe »bekanntermaßen besonders schwierige Rechtsfragen auf, deren Beantwortung der Abstimmung bedürfe. Hier muss eindeutig Genauigkeit vor Schnelligkeit stehen«, so Pallgen weiter. Auch verlange die Corona-Pandemie der Innenverwaltung aktuell einiges ab.
Die Aktivist*innen fühlen sich verschaukelt: Es bestehe »der Verdacht, dass hier die Coronakrise als Vorwand dient, um ein Volksbegehren erneut auf die lange Bank zu schieben«, sagt Ralf Hoffrogge von der Initiative. Mit dem Volksbegehren sollen renditeorientierte private Wohnungsunternehmen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen, vergesellschaftet werden. Linkspartei und Grüne unterstützen das Vorhaben, die Berliner SPD ist dagegen.