nd-aktuell.de / 24.06.2020 / Ratgeber / Seite 18

Merkwürdige Praktiken der Airline Easyjet

Ich habe im November 2019 direkt bei Easyjet per online für den 16. Mai 2020 ein Ticket von Berlin nach Budapest und für den 25. Mai 2020 ein Ticket von Budapest nach Berlin gebucht. Ich buchte für die Teilnahme an einer organisierten Wanderreise. Meine Wanderfreunde wollten den Nachtzug nehmen.

Am 17. April erhielt ich von Easyjet per Mail die Information, dass Easyjet bis auf Weiteres alle Flüge eingestellt hat. Easyjet-CEO Johan Lundgren hatte dazu am 16. April .2020 am Firmensitz in Luton bei London erklärt, Easyjet sei dank zweier Kredite gewappnet, bis zu neun Monate am Boden bleiben zu können. Wann der Flugbetrieb wieder starten könne, konnte er nicht sagen.

Mit der Mail zur Stornierung aller Flüge am 17. April 2020 wurde mir ein Gutscheinangebot plus 10 Euro-Prämie unterbreitet. Da die Bundesregierung für Fluggutscheine keine Bürgschaft übernommen hat, die Kunden im Falle einer Insolvenz alles verlieren und künftige Reisemöglichkeiten ungewiss sind, nahm ich dieses Angebot nicht an.

Nach den eingangs genannten Veröffentlichungen der Airline war ich umso überraschter, meine Flüge nicht gecancelt zu sehen, und darauf hingewiesen zu werden, im Falle eines Rücktritts von den gebuchten Flügen keinerlei Anspruch auf Entschädigung zu haben. Angeboten werden lediglich Umbuchungen, doch wann und wohin werden wir wieder reisen können?

Ingrid Thomas per Mail

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