Für Eltern wird eine gebündelte Beantragung von Familienleistungen, wie sie das Bundeskabinett beschlossen hat, einiges erleichtern. Die Maßnahme war auch überfällig. Bislang ist es nämlich kompliziert, ein Neugeborenes anzumelden und Familienleistungen zu beantragen, weil mehrere Behörden damit zu tun haben: Es müssen Standesamt und Familienkasse kontaktiert werden; bei unverheirateten Paaren müssen Jugendämter manchmal noch die Vaterschaft bestätigen; und auch das Elterngeld wird separat beantragt. Dabei befinden sich Eltern mit Neugeborenen ohnehin in einer Ausnahmesituation. Nicht wenige sind mit der Bürokratie überfordert.
Spätestens 2022 soll nur noch ein Antrag für die Namensgebung, die Geburtsanzeige sowie die Beantragung von Kinder- und Elterngeld notwendig sein. Möglicherweise ist dies ein erster Schritt hin zu einer weitreichenden Reform - nämlich der Einführung einer Kindergrundsicherung, für die neben den Sozialverbänden auch SPD, Grüne und Linke einstehen. Damit sollen Leistungen nicht nur zusammengefasst, sondern vor allem die Armut der Familien effektiver bekämpft werden. Für alle Kinder soll es demnach eine umfassende Absicherung geben. Das wäre ein nicht unerheblicher Beitrag zur oft geforderten Chancengleichheit.