Nun also doch nicht: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wird anders als am vergangenen Wochenende via »Bild« verkündet doch keine Anzeige gegen die Taz-Kolumnist*in Hengameh Yaghoobifarah stellen. Nach tagelangem Zögern heißt es nun in einer Mitteilung Seehofers: »Nach sorgfältiger Abwägung komme ich zu folgendem Ergebnis: Ich werde die Chefredaktion der Zeitung in das Bundesinnenministerium einladen, um mit ihr den Artikel und seine Wirkung zu besprechen. Außerdem werde ich mich an den Deutschen Presserat wenden, der für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse eintritt.«
Vonseiten der Taz kommentierte die stellvertretende Chefredakteurin Katrin Gottschalk die Einlassungen Seehofers beim Kurznachrichtendienst Twitter: »Gut, dass Horst Seehofer nun doch keine Anzeige gegen unsere Autor*in erstattet.« Chefredakteurin Barbara Junge erklärte: »Die ›Taz‹ führt gerade eine leidenschaftliche Diskussion über Rassismus und Polizei und den journalistischen Umgang damit. Dass sich der Bundesinnenminister daran beteiligen möchte, begrüße ich.« Allerdings halte sie das »das Bundesinnenministerium nicht für den richtigen Ort für dieses Gespräch und schlage einen gemeinsamen Besuch der Polizeischule in Eutin vor, die ihrem Rassismusproblem in den eigenen Reihen begegnet, indem sie sich dem Netzwerk «Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage» angeschlossen hat.«
In der Kolumne, die vergangene Woche in der Taz erschienen war, hieß es unter anderem mit Bezug auf Polizisten: »Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.«
Wie es Seehofer nun auch möchte, haben sich bereits weit über 300 Personen beim Presserat beschwert, der am Mittwoch ein Verfahren zu der Kolumne eingeleitet hat. Ein Beschwerdeausschuss wird voraussichtlich am 8. September über den Fall beraten. Zudem sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft bislang mehr als 25 Anzeigen eingegangen. Es gehe unter anderem um den Vorwurf der Volksverhetzung, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Laut Staatsanwaltschaft wird nun geprüft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliege. Mit Agenturen
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138337.gespraechsangebot-statt-strafanzeige.html