Bauträgervertrag nennt man den Vertrag zwischen Erwerber und Bauträger über eine noch zu errichtende Immobilie. Er enthält eine Art Ratenzahlungsplan. Erst wenn die Immobilie vollständig fertiggestellt ist, muss der Erwerber die Schlussrate zahlen.
Der Fall: Der Erwerber einer Eigentumswohnung hatte bei der offiziellen Abnahme des Bauvorhabens zahlreiche Baumängel beanstandet und im Abnahmeprotokoll vermerkt. Trotzdem verlangte der Bauträger die letzte Rate von 3,5 Prozent des Kaufpreises und wollte sogar die Wohnungsschlüssel einbehalten. Daraufhin zahlte der Wohnungskäufer, verlangte den Betrag jedoch nach dem Einzug vom Bauträger zurück.
Das Urteil: Das Kammergericht in Berlin (Az. 27 U 9/18). gab dem Erwerber Recht. Beim Bauträgervertrag gelte: Der Bauträger dürfe die Schlussrate erst kassieren, wenn alle im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Baumängel behoben seien. Wenn ein Bauträger rechtswidrig die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der Schlussrate abhängig mache, dürfe der Erwerber den Betrag zurückfordern. Auch dann, wenn der er gewusst habe, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war, so das Gericht. OnlineUrteile.de
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139425.wohnungskauf-vom-bautraeger.html