Mit Bausparverträgen sichern sich zukünftige Häuslebauer nicht nur einen Darlehensanspruch zu festen Konditionen. Auch Bonuszinsen werden oft angeboten, wenn der Sparer auf das Darlehen verzichtet.
Bausparer aus Brandenburg beschwerten sich aktuell bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, da ihnen die Auszahlung dieser Zins-Boni durch Bausparkassen verweigert wurde. Die VZB erklärt, was Bausparer tun können.
In der Vergangenheit haben viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. Daher bieten einige alte Bausparverträge aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. Dabei erhalten die Bausparkunden diesen Bonus meist nur unter bestimmten Bedingungen, wie dem Verzicht auf das Bauspardarlehen.
Seit mehreren Jahren kündigen Bausparkassen nun frühzeitig solche Verträge, um Bonuszinsen so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Überschreitet der Kunde mit seinen Einzahlungen und gutgeschriebenen Basiszinsen die vertragliche Bausparsumme oder sind zehn Jahre nach Zuteilung des Bauspardarlehens vergangen, kündigt die Bausparkasse oft den Vertrag.
VZB-Finanzexperte Erk Schaarschmidt erklärt: »Der Kunde sollte also rechtzeitig, bevor der Vertrag voll bespart ist, aktiv auf das Darlehen verzichten und die Zahlung der Bonuszinsen verlangen.«
Besonders wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte. Der VZB liegt ein Fall vor, in dem die Bausparkasse sich weigert, Bonuszinsen zu zahlen, da der Verzicht auf das Darlehen laut Vertrag schon zum achten Vertragsjahr hätte erfolgen sollen.
Bausparer sollten sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung genau ansehen. Auch wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, aber das Guthaben noch nicht ausgezahlt wurde, sollte der Sparer sofort tätig werden. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen. VZB/nd
Die Verbraucherzentrale hilft: Terminvereinbarung: (0331)98 22 99 95 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung[1] E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung[2]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139994.den-anspruch-rechtzeitig-sichern.html