nd-aktuell.de / 19.08.2020 / Ratgeber / Seite 18

Gesundheits-Informationen auf dem Smartphone

Elektronische Patientenakte (ePA) ab 1. Januar 2021

Gesundheitsinformationen auf dem Smartphone - die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll ganz grundlegend vorankommen. Ab 1. Januar 2021 soll eine elektronische Patientenakte (ePA) als freiwilliges Angebot für alle Versicherten starten. Dazu hat der Bundestag Anfang Juli die Regeln beschlossen.

Die E-Akte werde nicht sofort in allen Anwendungen perfekt sein, so der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Aber die E-Akte soll dafür sorgen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ankomme. Dafür sei nach jahrelangem Gezerre um die elektronische Gesundheitskarte mehr Tempo nötig.

Das Gesetz schreibt den Anspruch für Patienten fest, dass E-Akten auch mit Inhalten gefüllt werden - und schrittweise mehr und mehr Funktionen bekommen. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Versicherte sollen bei einem Krankenkassenwechsel auch ihre digitalen Daten mitnehmen können. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich im Herbst.

Beim Datenschutz gilt: Die Versicherten entscheiden, was in ihrer E-Akte gespeichert wird und was sie wieder löschen wollen. Sie bestimmen, wer auf Daten zugreifen darf - allerdings noch nicht sofort zum Start. Erst ab 1. Januar 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann. Dann soll es möglich sein, dass ein Mediziner zwar generell auf die ePA zugreifen darf, aber bestimmte Befunde nicht angezeigt bekommt.

Kritiker warnen, weil die »unausgereifte« E-Akte die Akzeptanz des ganzen Projekts gefährde. Wozu braucht ein Orthopäde Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch? Wozu benötigt eine Augenärztin Informationen über eine Psychotherapie? Die ePA, so die Kritiker, sei vorerst eine »ungeordnete Sammlung elektronischer Dokumente«.

Der Datenschutz werde »auf höchstem Niveau« gesichert, verspricht der Bundesgesundheitsminister. Die Daten kämen auf deutsche Server. Solche Angebote sollten eben nicht nur Internetkonzerne wie Apple oder Google machen. Für den Schutz verarbeiteter Daten soll laut Gesetz jeder Beteiligte vom Arzt über Kliniken bis zu Apotheken direkt verantwortlich sein.

Betreiber innerhalb der Datenautobahn müssen Störungen und Sicherheitsmängel sofort melden. Bei Versäumnissen drohen bis zu 300 000 Euro Bußgeld. Versicherte sollen ab 2023 einwilligen können, Daten verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen. Um die Mediziner zum Mitziehen bei der E-Akte zu ermuntern, sollen Anreize kommen: Wenn Ärzte und Kliniken sie erstmals mit Dokumenten füllen, bekommen sie zehn Euro. Geplant ist auch eine App, mit der man sich E-Rezepte aufs Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann.

Alternativ möglich sein soll ein gedruckter Strichcode auf Papier. Das Rezept geht dann trotzdem digital an die Apotheke. Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden. dpa/nd