nd-aktuell.de / 11.11.2020 / Ratgeber / Seite 22

Regelungen für Pflegefamilien

Frage & Antworten

Welche Voraussetzungen müssen Pflegefamilien erfüllen?

Wer ein Pflegekind aufnehmen will, darf nicht vorbestraft sein oder Krankheiten haben, die den Alltag wesentlich einschränken. Die Pflegeeltern müssen finanziell abgesichert sein. Auch Alleinstehende oder unverheiratete Paare können ein Kind aufnehmen. Die Aufnahme eines Kindes bedeutet auch nicht, dass die Eltern ihren Job aufgeben müssen. Ansprechpartner sind die Jugendämter oder Träger, die zwischen Pflegefamilien und Jugendamt vermitteln. Um sich auf die neuen Aufgaben vorzubereiten, gibt es Schulungen für Pflegeeltern.

Worauf wird bei der Vermittlung besonders Wert gelegt?

Vor allem darauf, das Eltern und Kind keinen zu großen Altersunterschied haben. Das Pflegekind sollte möglichst das jüngste Kinder in der Familie sein.

Welche finanzielle Unterstützung bekommen Pflegeeltern?

Sie bekommen ein monatliches Pflegegeld, das vom Jugendamt ausgezahlt wird. Die Höhe variiert je nach Alter des Pflegekindes, je nach Bundesland und Kommune. Es soll unter anderem die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung abdecken. Pflegeeltern können darüber hinaus Beihilfen und Zuschüsse zum Beispiel für Nachhilfeunterricht beantragen und unter Umständen auch Kindergeld bekommen. Sie haben außerdem Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange bleibt ein Pflegekind in der Pflegefamilie?

Wenn Kinder und Jugendliche in ihrer Herkunftsfamilie nicht dauerhaft betreut werden können, kommen sie in die unbefristete Vollzeitpflege. Unter diesen Umständen leben sie meist bis zum Alter von 18 Jahren bei ihren Pflegeeltern, können aber auch einen längeren Verbleib beantragen. In der befristeten Vollzeitpflege ist es das Ziel, das Kind nach einem angemessenen Zeitraum wieder in die Herkunftsfamilie zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass die leiblichen Eltern inzwischen ihre Erziehungsbedingungen verbessert haben. Die Dauer der befristeten Pflege variiert daher stark. Wenn sich die Umstände in der Herkunftsfamilie nicht verbessern, kann das Kind auch in Dauerpflege kommen. dpa/nd