Es gibt in allen Pflegegraden einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten. Diese Entlastungsleistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bis zu 1500 Euro in Anspruch genommen werden.
Wird diese Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Diese Frist wurde für das Kalenderjahr 2019 auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet: Nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 können dank der Fristverlängerungen noch genutzt werden.
Weitere Änderungen gelten seit dem 1. Oktober 2020: Wenn erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung und damit ein Pflegegrad beantragt wurde, müssen nun wieder verpflichtende persönliche Beratungsbesuche des Medizinischen Dienstes (MDK) in den Haushalten der zu Pflegenden durchgeführt werden. Wer als Pflegebedürftiger ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad vier oder fünf sollten in jedem Quartal bzw. mit Pflegegrad zwei oder drei in jedem Kalenderhalbjahr einen entsprechenden Termin vereinbaren. Aufgrund der Corona-Pandemie waren diese verpflichtenden Beratungsbesuche bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in ihrer Hotline Pflegerechtsberatung.
Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter https://www verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/pflegende-angehoerige. vzsa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145204.entlastungsbeitrag-aus-kann-noch-beantragt-werden.html