Das Baukindergeld hat sich - trotz aller kritischen Stimmen - zum Erfolgsmodell entwickelt. Seit der Einführung im Jahr 2018 wurden bereits über fünf Milliarden Euro an insgesamt mehr als 265 000 Familien mit Kindern ausgezahlt.
Sie können über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 12 000 Euro staatliche Förderung je Kind erhalten, wenn sie eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen. Vor allem Familien mit ein oder zwei Kindern nutzen die Förderung, sechzig Prozent davon haben Kinder unter sechs Jahren.
Nach ursprünglicher Regelung musste der notariell beglaubigte Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
Auch wenn die Nachfrage am Immobilienmarkt unverändert hoch blieb, sorgte der Lockdown doch häufig für Verzögerungen. Besichtigungen oder Finanzierungsberatungen konnten nicht stattfinden und auch die Genehmigungen für bereits fest geplante Bauvorhaben ließen häufig länger auf sich warten.
Laut Beschluss der Bundesregierung können bau- und kaufwillige Familien sich ihren Anspruch auf Baukindergeld noch bis zum 31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag stellen.
Für alle Bauvorhaben gilt nun, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegt. Die Anträge müssen dann innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werde. Bis 31. Dezember 2023 sind noch rund 500 000 weitere Anträge auf Baukindergeld möglich. postbank.de/nd
Weitere Infos: www.bmi.bund.[1] de und www.kfw.de/baukindergeld.[2]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145446.fristverlaengerung-bis-zum-maerz.html