Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (Az.: 1 K 1112/18.NW) hat die Klage abgewiesen. Demnach war die gesetzliche Voraussetzung dafür nicht nachgewiesen. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich
Dem Gericht zufolge war der Kläger bei Spielen des 1. FC Kaiserslautern eingesetzt. Bei einer Begegnung beim Karlsruher SC sei ein Geschoss mit Leuchtmunition 2015 etwa 50 Zentimeter neben dem Kläger niedergegangen. Der Mann war längere Zeit erkrankt und wurde im April 2017 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Er beantragte beim Land Rheinland-Pfalz, das Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen. Ein Gutachten bescheinigte posttraumatische Belastungsstörung. Ein Gutachten des Landes kam zu einem anderen Ergebnis Der Antrag wurde abgelehnt. Gutachten und Sachverständige, vom Verwaltungsgericht bestellt, sahen keine Erkrankung durch das Ereignis. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145805.gerichtsurteil-kein-dienstunfall.html