Corona, Corona, Corona. Alles dreht sich um die Pandemie. Gespräche, Nachrichten, Sondersendungen haben kein anderes Thema mehr. Ob Arbeit, Freizeit oder Weihnachten, das Virus durchdringt und beeinträchtigt alles. An dieser Stelle soll das einmal nicht so sein. Befassen wir uns mit einer Meldung, die sonst völlig untergehen würde. Ein Thema, das Mitbürger offenkundig stark beschäftigt hat, wenngleich auch nicht so viele; ein Thema, das Mensch und Tier, Natur und Kultur, Land und Gewässer, Instinkt und wohlüberlegtes Handeln, Sicherheit und Umweltschutz, Steuerrecht, Eigentumsrecht, Baurecht, Hausrecht, Terrassenrecht und Rasenrecht gleichermaßen berührt und damit letztlich Gerechtigkeit im wörtlichen sowie Krieg und Frieden im übertragenen Sinne betrifft: Biberschäden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das urteilte der Bundesfinanzhof. Einfamilienhausbesitzer hatten 4000 Euro für eine Bibersperre zurückverlangt, die ein solches Tier von seiner Bautätigkeit und dem Beschädigen von Rasen und Terrasse abhalten sollte. rst
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145947.unten-links.html