Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt ab 1. Januar 2021 monatlich geringfügig mehr Geld. Im Detail sieht das so aus:
- Alleinstehende/Allein-
stehende 446 Euro (+14)
- Paare/Bedarfsgemein-
schaften 401 Euro (+12)
- 18- bis 24-Jährige im Elternhaus 357 Euro (+ 12)
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 373 Euro (+45)
- Kinder von 6 bis 13 Jahre 309 Euro (+1)
- Kinder von 0 bis 5 Jahre 283 Euro (+33 Euro)
Hartz IV-Mehrbedarfe, die prozentual vom maßgeblichen Regelbedarf berechnet werden, steigen analog. So erhalten alleinstehende werdende Mütter 2021 einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 75,82 Euro statt 73,44 Euro. Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig von Alter und Anzahl der Kinder. Eine Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren hat Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 160,56 Euro - 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (2020 waren es 155,52 Euro).
Die Regelsätze werden alle fünf Jahre neu festgesetzt, wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146313.regelsaetze-nur-geringfuegig-hoeher.html