Ist eine Erkrankung mit dem Coronavirus eine Berufskrankheit oder nicht? Es kommt darauf, kann man von der Beratungsstelle Berufskrankheiten in der Hauptstadt lernen.[1] Natürlich trifft das für die Beschäftigten im Gesundheitsbereich zu. Sie sind in ihrer Branche einem höheren Risiko ausgesetzt als der Rest der Bevölkerung. Aber was ist mit den vielen anderen »Systemrelevanten«, den Supermarktkassierer*innen, Beschäftigten der Lebensmittelindustrie, DHL-Bot*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen und auch Polizist*innen und Feuerwehrleuten? Sie wissen nicht, wo und bei wem sie sich angesteckt haben und ob es bei der Ausübung ihres Berufs passiert ist. Die Studien fehlen, die sich damit befassen. Sie fehlen auch denjenigen, für die ihre berufsbedingte Covid-19-Erkrankung bedeutet, dass sie zwar im Falle einer Berufskrankheit versichert wären, aber nicht nachweisen können, dass die Corona-Infektion auf ihren Beruf - und das kann immer auch heißen: auf mangelhaften Arbeitsschutz - zurückzuführen ist.
Abseits von dem alles bestimmenden Coronavirus: Bei von Lärmschwerhörigkeit, weißem Hautkrebs, Allergien, chronischen Atemwegs- oder Rückenerkrankungen Betroffenen ist es im Übrigen dasselbe. Nur ein Viertel der gemeldeten Fälle wird als Berufskrankheit anerkannt. Es fehlt nicht an Verordnungen zum Arbeitsschutz, woran liegt es dann? Sind die Ärzt*innen nicht in der Lage, Menschen nach ihrer Tätigkeit zu fragen? Wohl kaum. Es fehle häufig der Schritt, von einem Zusammenhang zwischen Beschwerden und Beschäftigung auf eine Berufskrankheit zu schließen, sagt Karin Wüst, Leiterin der Beratungsstelle Berufskrankheiten. Aber nur das würde vielen Arbeiter*innen helfen, sich nicht weiter krank zu schuften, sondern sich umzuorientieren oder »gute Arbeit« für sich zu fordern.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149335.berufskrankheiten-nicht-arbeiten-bis-es-weh-tut.html