nd-aktuell.de / 24.03.2021 / Ratgeber / Seite 22

Steuerklagen

Steuerklagen können sich lohnen. Der zumindest teilweise Erfolg steuerpflichtiger Bürger und Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München ist im vergangenen Jahr von ohnehin hohen 40 auf 44 Prozent der Revisionen gestiegen, teilte der Bundesfinanzhof mit. Neu ist eine Klage zur weiteren Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, über die erst im kommenden Jahr entschieden wird.

Im Jahresbericht sind auch viele kuriose Entscheidungen aufgeführt. So urteilte der BFH 2020, dass Enkel bei der Erbschaftsteuer nicht wie Kinder behandelt werden können. Techno- und Housekonzerte können als Kulturveranstaltungen steuerlich begünstigt nur der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen, selbst wenn das Publikum tanzt.

Insgesamt gingen die Eingänge wie auch die Erledigungen leicht zurück. Es gab 1995 neue Fälle, 2122 wurden abgearbeitet. Die unerledigten Fälle gingen von 1730 zu Jahresbeginn auf 1603 Ende Dezember 2020 zurück. AFP/nd.