Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen sei der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, so der Rechtsexperte Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU). Die rechtliche Betreuung habe künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. So sei der Leitgedanke der Stärkung der Betroffenen noch einmal untermauert worden, etwa »mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten«. Auch im Vormundschaftsrecht wurden die Mündel mit ihren subjektiven Rechten stärker ins Zentrum des Verfahrens gerückt.
Zugleich wurde die Wirklichkeit im Familienrecht an die Erwartungen der Menschen angepasst. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen sei nun die rechtliche Basis dafür geschaffen worden, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen..
Der Familienrechtler Paul Lehrieder hob die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als ein »ehrgeiziges Reformprojekte« hervor. Mit der Reform soll die Situation für viele Menschen, die kurz- oder mittel- sowie sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, verbessert werden.
Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben verbessert. Dabei geht um die Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen.
Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht soll die Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer verbessert werden. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150206.gesetzreform-auf-den-weg-gebracht.html