Das teilte der Arbeitgeber, der Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträger WABE e.V. (Wohnen, Arbeiten, Betreuen, Entwickeln), mit. Der Verein hatte die Erzieherin zweimal abgemahnt und freigestellt, weil sie trotz gegenteiliger Aufforderung mit Kopftuch bei der Arbeit erschienen war. Das widerspreche dem Neutralitätsgebot des Unternehmens, hieß es zur Begründung. Dagegen hatte die Frau 2018 Klage beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.
Der Rechtsstreit war bereits einige Tage zuvor durch ein sogenanntes Anerkenntnisurteil beigelegt worden, da der Arbeitgeber seinerseits erklärt hatte, beide Abmahnungen aus der Personalakte zu streichen. Als Grund gab der Verein an, dass der Rechtsstreit womöglich noch Jahre gedauert hätte.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den das Hamburger Arbeitsgericht in dieser Sache um Einschätzung gebeten hatte.
Der EuGH hatte im Juli das Neutralitätsgebot unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig erklärt und privaten Arbeitgebern grundsätzlich ein Verbot von religiösen Symbolen unter bestimmten Rahmenbedingungen zugebilligt. Die WABE-Geschäftsleitung betonte, das Neutralitätsgebot habe sich nie gegen die Mitarbeiterin gerichtet, sondern sei nach wie vor Kernelement des pädagogischen Konzepts.
Da der Arbeitgeber einer Verhandlung am Hamburger Arbeitsgericht durch das sogenannte Anerkenntnis zuvorkam, kam es nicht zu einer juristischen Prüfung durch die Arbeitsrichter. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157792.abmahnungen-wurden-gestrichen.html