nd-aktuell.de / 03.11.2021 / Ratgeber / Seite 24

Widerrufsrecht?

sonderanfertigung

Doch Vorsicht bei Maßanfertigungen. Denn in diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht. Wer Gardinen, Rollos oder Plissees nach Maß bestellt, sollte die Kaufentscheidung gut überlegen.

Ein Verbraucher aus Brandenburg stieß im Internet auf ein interessantes Angebot eines polnischen Onlineshops. In wenigen Schritten konfigurierte er vier Fensterrollos mit dem gewünschten Stoff und individuellen Maßen und schickte die Bestellung ab. Als er danach bessere Rollos bei einem anderen Anbieter fand und den Auftrag stornieren wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe.

»Sowohl nach deutschem als auch nach polnischem Recht haben Verbraucher kein Widerrufsrecht, wenn sie individuell angepasste Produkte online bestellen«, erklärt dazu Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Denn anders als bei vorgefertigten Waren kann der Händler die individualisierten Sonderanfertigungen unter Umständen nicht wiederverkaufen.

Gleichzeitig sind Online-Händler verpflichtet, den Kunden über den Ausschluss des Widerrufsrechts ausdrücklich zu informieren. Da dies im geschilderten Fall nicht erfolgte, mahnte die VZB den Anbieter wegen Irreführung ab und erreichte, dass er im Internet ordnungsgemäß zum Ausschluss des Widerrufsrechts informiert. VZB/nd