Das Laub fällt und fällt. Es wird fleißig geharkt, gefegt und gesaugt. Doch wohin mit den Laubhaufen? Dazu Fragen & Antworten.
Warum dürfen Laubhaufen nicht verbrannt werden?
Die Regelung gilt seit 2015. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt unzulässig und wird nur in Ausnahmefällen erlaubt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit und daher mit Geldbußen geahndet werden. Bioabfälle müssen getrennt gesammelt werden, um sie besser wiederverwerten zu können. Denn durch das lange Zeit übliche Verbrennen gehe wertvolle Biomasse verloren, argumentieren Umweltschützer und das Bundesumweltministerium.
Welche weiteren Risiken gehen vom Verbrennen aus?
Beim Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen sterben nicht nur Kleintiere, die dort Schutz suchen. Es werden auch viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt, weil das Laub meist noch sehr feucht ist. Es verbrennt dadurch nur unvollständig und verursacht starken Rauch. Abgesehen von der Geruchsbelästigung leiden darunter besonders Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen.
Was soll stattdessen mit dem Laub geschehen?
Am besten ist es, die Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Gartenabfälle können auch in der Biotonne entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen an, oder sie stellen gegen Gebühr Säcke für Gartenabfälle bereit, die dann abgeholt werden. Die so gesammelten Bioabfälle werden in zentralen Kompostieranlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet oder dienen als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke.
Kann das Laub auch einen anderen Nutzen erfüllen?
Neben dem Kompost eignet sich Laub auch zum Herstellen von Mulch. Zusammen mit Rasenschnitt und zerkleinerten Zweigen entsteht Mulch, der Boden und Pflanzenwurzeln im Winter schützt. Im Frühjahr kann der Mulch als Dünger eingearbeitet werden. Das Laub kann auch über Reisighaufen geschichtet werden. So entsteht ein idealer Winterschlafplatz für Igel, aber auch ein Schutz für Kröten und Eidechsen.
Was ist mit dem Laub, das auf Gehwegen liegt?
Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hauseigentümer übertragen, müssen diese das Laub beseitigen oder die Aufgabe auf die Mieter übertragen. Denn rutschen Passanten auf glitschigem Herbstlaub aus und verletzen sich, haften Hauseigentümer für die Folgen. Gegen Schadenersatzforderungen schützt eine Private Haftpflicht.
Dürfen auch Laubsauger verwendet werden?
Umweltbundesamt und Umweltschützer raten dringend ab. Laubsauger und Laubbläser seien laut, schmutzig und gefährlich für Tiere und Gesundheit. Sie können zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden und machen Krach wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen zudem Luftschadstoffe, die meist ungefiltert in die Umgebung gehen. Am Boden und im Laub lebende Mikroben, Pilze und Tierkot werden so fein in der Luft verteilt, was gesundheitlich bedenklich ist.
Welche Gefahren bestehen für Kleintiere?
»Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt«, warnt NABU. Für den Sog werden Luftgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmetern pro Minute erzeugt. Da haben vor allem Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien kaum eine Chance. Bei Geräten mit Häckselfunktion werden die Tiere und Insekten gleich mit zerstückelt. Experten raten daher lieber zu Besen und Rechen. AFP/nd