In Kolumbien hat am Montag das Verfassungsgericht den Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche entkriminalisiert. Bisher waren Abtreibungen in dem Land nur nach einer Vergewaltigung, bei Lebensunfähigkeit des Fötus oder bei Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren legal. Auch diese Liberalisierung war 2006 durch ein Urteil des Verfassungsgerichts bewirkt worden. Eine solche Indikation zu bekommen blieb jedoch schwierig. Etwa 400 Frauen wurden jedes Jahr wegen illegaler Abbrüche zu Gefängnisstrafen zwischen 16 und 54 Monaten verurteilt.
Das Urteil ist ein großer Erfolg für die feministische Bewegung in Kolumbien, auf dem südamerikanischen Kontinent und weltweit. Es zeigt, dass das Recht, über den eigenen Körper und die eigene Lebensplanung zu entscheiden, nicht mehr den rückwärtsgewandten religiösen Vorurteilen untergeordnet wird und das potenzielle Leben des Fötus nicht über dem tatsächlichen der schwangeren Person steht.
Paragraf 219a: Information, nicht Werbung.[1] Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist ein kleiner Schritt im Kampf um mehr Selbstbestimmung der Frauen, meint Linda Peikert. Mehr nicht
In Deutschland sind Abtreibungen außer in Ausnahmefällen nach der 12. Woche rechtswidrig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 gilt als Hindernis für eine Legalisierung. Das internationale Recht hat sich weiterentwickelt - Zeit, Abtreibungen auch hier zu legalisieren.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161576.schwangerschaftsabbruch-feministischer-erfolg.html