Im Infektionsschutzgesetz ist es festgehalten: Die in diesem Rahmen erlassenen Maßnahmen müssen extern evaluiert werden, und das bis zum 30. Juni. In den zuständigen Ausschuss wurde auch der Berliner Virologe Christian Drosten berufen. Kann der prominente Wissenschaftler[1] noch als extern gelten – als von der Regierung dauernd und immer wieder in Anspruch genommener Berater in Sachen Pandemie? Gäbe es hier nicht einen Interessenskonflikt?
Nun hat Drosten selbst die Reißleine gezogen. Er begründet den Rückzug aus dem Gremium zum einen mit dessen unzureichender Ausstattung und Zusammensetzung. Zum anderen damit, dass Dinge nach außen getragen und zu »irreführender Berichterstattung«[2] genutzt worden seien. Im Expertenbeirat der Bundesregierung hingegen wird der Virologe bleiben, vielleicht sogar eine vernünftige Lösung.
Das Problem bei dieser paradoxen Personalie: Das mediale Getöse überdeckt das unverzichtbare Anliegen, die Pandemiemaßnahmen tatsächlich unabhängig auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Das wäre dringend nötig, damit auf den nächsten entspannten Sommer nicht erneut ein Pandemie-Winter unseres Missvergnügens folgt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163411.pandemiepolitik-paradoxe-personalie.html