»Und noch mehr Einigkeit in der Bundesregierung«, frohlockt der Account des Justizministers Marco Buschmann (FDP) auf Twitter: Gemeint ist die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. Bislang hatte sich das Innenministerium unter Nancy Faeser (SPD) in der Ressortabstimmung dagegen gesperrt.
Ersatzfreiheitsstrafen nach Paragraf 43 des Strafgesetzbuches treffen Menschen, die sich ein Bußgeld nicht leisten können und deshalb vom Gericht ins Gefängnis geschickt werden. Die Dauer bemisst sich an der Höhe der Geldstrafe und dem Nettoeinkommen, ein Tagesverdienst entsprach bislang einem Tag Haft. Betroffene, die eine solche Strafe verbüßen, machen ein Zehntel aller Insassen des Strafvollzugs in der Bundesrepublik aus. Nach Schätzungen sind viele außerdem obdachlos und suizidgefährdet.
Faeser soll sich gesorgt haben, dass von der Reform gewalttätige Partner profitieren könnten und die Zahlungsbereitschaft der Verurteilten insgesamt nachlassen werde. Körperverletzungsdelikte spielten in diesem Bereich aber kaum eine Rolle, so Buschmann. Der Einfluss der Neuregelung auf die Zahlungsmoral soll zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert werden, gegebenenfalls wäre dann »nachzusteuern«.
Eine »historische Reform«, wie Buschmann schreibt, ist das aber nicht. Das Gesetz, wenn es denn den Bundestag passiert, setzt weiter auf Bestrafung statt auf soziale Gerechtigkeit. Die rund 56 000 jährlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen treffen den weniger privilegierten Teil der Bevölkerung, also Menschen, die ohnehin von knappen Sozialleistungen leben müssen. Ein Großteil der verhängten Haft entfällt auf das Fahren ohne Fahrschein. Konsequent wäre deshalb die Entkriminalisierung dieser Bagatelldelikte und die komplette Abschaffung der Ersatzfreiheitstrafe, die im Kern eine Klassenjustiz darstellt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1169410.ersatzfreiheitsstrafe-strafe-besser-abschaffen.html