nd-aktuell.de / 17.02.2023 / Politik / Seite 1

Sarah Lincoln: Im Dauereinsatz für Menschenrechte

Von Lieferketten bis Equal Pay – die Juristin Sarah Lincoln streitet erfolgreich für Grundrechte

Jana Frielinghaus
Sarah Lincoln
Sarah Lincoln

Mit dem grandiosen Erfolg für das Prinzip »Equal Pay«[1], also gleicher Lohn für gleiche Arbeit, vor dem Bundesarbeitsgericht ist nicht nur die Klägerin Susanne Dumas, sondern auch Sarah Lincoln einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden. Am Donnerstagabend kam die Juristin in der »Tagesschau« zu Wort und ermutigte alle Frauen, ihre Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt einzufordern.

Die 40-Jährige war in dem Verfahren Prozessbevollmächtigte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klage unterstützt hatte. Im Bundessozialministerium und im Entwicklungsministerium wie auch bei Menschenrechtsinitiativen ist ihr Name schon lange bekannt. Von 2012 bis Anfang 2019 engagierte sie sich in der evangelischen Entwicklungsorganisation Brot für die Welt für verpflichtende Normen für deutsche Unternehmen gegenüber den Arbeiter*innen in Zulieferfirmen, insbesondere im globalen Süden. Und sie machte unter anderem gegenüber der diesbezüglich äußerst unwilligen Großen Koalition Druck für ein Lieferkettengesetz.

Zur 2015 gegründeten GFF sei sie gegangen, weil es ihr gefehlt habe, »nah an den Menschen dran zu sein«, die sie im Kampf um ihre Rechte unterstützen wolle, sagt sie »nd«. Zudem habe sie das »Instrument der strategischen Prozessführung« gereizt. Und das weiß sie offenbar virtuos zu spielen. Erst im November entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine von ihr verfasste Klage der GFF[2] hin, dass die Kürzung der Sozialleistungen für alleinlebende Geflüchtete[3] in Sammelunterkünften das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt. Auch die ebenfalls am Donnerstag entschiedene erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das »Datamining« durch Polizeibehörden hat sie erarbeitet und verhandelt. Derzeit betreut sie unter vielen anderen zwei Verfahren gegen die Hausordnung für Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Baden-Württemberg. Unter anderem für Sicherheitsdienste jederzeit mögliche Zimmerkontrollen verletzten das Grundrecht auf Privatsphäre drastisch, so Lincoln.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171048.bundesarbeitsgericht-equal-pay-erfolg-fuer-gleichberechtigung.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171034.handyauswertung-von-asylsuchenden-danke-gesellschaft-fuer-freiheitsrechte.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1169326.medizinische-versorgung-fuer-menschen-ohne-papiere-grundrecht-verwehrt.html