nd-aktuell.de / 17.04.2023 / Kommentare / Seite 1

Migration: Faeser bricht an Binnengrenzen EU-Recht

Matthias Monroy zu Kontrollen an den Schengen-Grenzen

Matthias Monroy

Obwohl das Schengener Abkommen dies untersagt, kontrolliert die Bundespolizei seit acht Jahren die Grenze zu Österreich. Deutschland sei »auch im vergangenen Jahr wieder Hauptzielland« von Geflüchteten gewesen«, heißt es zur Verlängerung der Maßnahme. Dahinter steckt also Migrationsabwehr.

Ein Schlupfloch im Schengener Abkommen[1] rechtfertigt die Wiedereinführung der Kontrollen für sechs Monate (und die dreimalige Verlängerung), wenn »migrations- und sicherheitspolitische Gründe« vorliegen. Eine Wiederholung desselben Grundes ist aber nicht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof 2022[2]. Das wusste die Bundesregierung und erfand deshalb Begründungen[3] wie Löcher in der griechischen Außengrenze oder angebliche »terroristische Bedrohungen«.

Wie ihre Vorgänger Thomas de Maizière und Horst Seehofer bricht Nancy Faeser europäisches Recht, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen. Die EU-Kommission muss deshalb gegen die Bundesregierung vorgehen, denn mit der Freizügigkeit im Schengen-Raum steht eine der größten Errungenschaften der EU auf dem Spiel.

Links:

  1. https://www.cilip.de/2017/11/01/schengenausnahme-wird-zur-regel/
  2. https://netzpolitik.org/2022/europaeischer-gerichtshof-kontrollen-an-schengen-grenzen-duerfen-nicht-beliebig-verlaengert-werden/
  3. https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001817.pdf#page=38