Abzuschiebende Drittstaatsangehörige dürfen in deutschen Justizvollzugsanstalten nur in Ausnahmefällen wie Strafgefangene untergebracht werden, urteilte der Europäische Gerichtshof im März des vergangenen Jahres. Nicht nur in Dresden ist aber genau dies der Fall, und zwar dauerhaft: Vergitterte Fenster ohne Frischluftzufuhr, Hofgang höchstens eine Stunde, ein mit Klingendraht umzäuntes Gelände, Überwachung sogar im Besuchszimmer.
Deshalb ist es keine Gnade, dass die Dresdner Behörden im September verfügt haben, dass Abschiebegefangene nachts nicht mehr in ihren Zellen eingeschlossen werden. Sondern es ist die rechtsstaatliche Pflicht zur Befolgung eines Gerichtsurteils[1].
Die Drohung mit der Rücknahme der »Erleichterungen« illustriert die ausweglose Situation der Asylsuchenden, die in den Anstalten nicht wegen einer Straftat eingesperrt sind. Forderungen nach Reformen der Haftbedingungen sind jedoch fehl am Platz, denn sie ändern an der Ungerechtigkeit des teilweise jahrelangen Weggesperrtseins nichts. Der Bau und Betrieb von Abschiebeknästen ist und bleibt ein Verbrechen[2].