Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schafft sicher keine neuen Fachkräfte herbei, die in Praxen, Heimen und Kliniken fehlen. Sie könnte aber zum sinnvolleren Einsatz der Beschäftigten beitragen. Doch bei den beiden Gesetzentwürfen, die das Bundeskabinett jetzt verabschiedete, dürfte die Skepsis ob dieser Zielstellung überwiegen.
Die Absichten bei diesen Gesetzen sind, wieder einmal, nur die besten: So sollen Gesundheitsdaten der Forschung einfacher zugänglich[1] gemacht werden. Der Datenschutz dabei wird in Fachdiskussionen hin- und hergewälzt. Für die Patienten ist weit weg, was die Erforschung ihrer Befunde und Diagnosen am Ende für sie selbst verbessern könnte.
Genauso wenig konnten E-Rezept[2] und E-Patientenakte bislang Versicherte überzeugen. Freiwillig ist beides nämlich schon nutzbar, das geschieht aber nur selten. Versicherte müssen fürchten, dass allein das komplizierte Anmeldeverfahren ihnen mehr Mühe macht, ähnlich wie die vielen Registrierungen, Passwörter und PINs, die der digitale Alltag verlangt. So betrüblich das ist: Auch die bisherige Praxis der Gesundheitsdigitalisierung hat viele Menschen ratlos im Neuland zurückgelassen.